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Träger

Prisma e.V. ist nach § 52 AO als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Prisma e.V. hat unter anderem den Vereinszweck ...präventive Betreuungs-, Erziehungs- und Förderangebote... (s. Satzung des Vereins Prisma e.V.) zu ermöglichen. Prisma e.V. ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und ist unter anderen Mitglied des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche Württemberg e.V. und betreibt neben dem Hof-und Waldkindergarten das Seehaus Leonberg, ein Projekt im Rahmen des Jugendstrafvollzugs in freien Formen.